Montag, 16. August 2021

Montagsfrage #228 - 16.08.2021

Hallöchen,

Da ich schon den ganzen Tag intensiv mit Hausarbeit Numero 2 beschäftigt war (ein Schulungsmanual für ein ein digitales Ringmodul zum Verbessern der Autonomie für PatientInnen mit chronischen Rückenschmerzen), habe ich meinen schriftlichen Redebedarf heute schon mehr als gedeckt und werde mich deshalb bei der heutigen Montagsfrage sehr kurz halten, bevor es noch eine weitere Stunde an Hausarbeit Numero 3 geht (ein psychologisches Gutachten nach Durchführung eines psychometrischen Verfahrens). Hausarbeit Numero 1 (ein Reflexionsprotokoll über meinen Lernprozess im Seminar Pädagogische Psychologie) habe ich zum Glück schon fertig und heute (ENDLICH) abgegeben!


Sollten unfertige Manuskripte posthum veröffentlicht werden dürfen?


Ganz kurz in einem Wort: Nein! Auch wenn ich verstehe, dass man aus der Fanperspektive gerne auch nach dem Tod eines Künstlers gerne mehr Nachschub hätte und viele Werke der Weltliteratur nur durch solche Grenzüberschreitungen an die Öffentlichkeit gekommen sind, halte ich posthume Veröffentlichungen vor allem für eines: Grenzüberschreitungen. Ich finde es sowieso ziemlich problematisch, dass KünstlerInnen als Personen des öffentlichen Lebens oft jegliche Privatsphäre und Rechte als ganz normale Menschen abgesprochen bekommen und bei dem Gedanken, man könnte nach meinem Ableben in meinem Namen veröffentlichen, was ich unbedacht auf meiner Festplatte hinterlassen habe, gruselt es mich. Da verstorbene KünstlerInnen (ganz offensichtlich) nicht mehr ihre Zustimmung oder Ablehnung geben können und darüber hinaus auch die Frage nach den Rechten, den erzielten Einnahmen etc. offen bleiben, bin ich klar dagegen. Anders sieht das natürlich aus, wenn die AutorInnen vor ihrem Tod schon einen Vertrag mit einem Verlag oder eine Abmachung mit CoautorInnen hatten, in denen klar geklärt wurde, was mit den Werken nach ihrem Ableben passieren soll. 

Wie seht Ihr das?

Liebe Grüße
Sophia

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